Handels- und Gesellschaftsrecht

In der heutigen Geschäftswelt gibt es insbesondere in Online-Vertriebsstrukturen für Unternehmen viele rechtliche Anforderungen. Insofern bieten wir rechtliche Beratung in allen Fragen des Vertriebs und Einkaufs. Unter anderem unterstützen wir Sie auch bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen mit Geschäftspartnern und Kunden im B2B- und B2C-Bereich.
Gesellschaftsrechtlich entwickeln wir den für Ihr Unternehmen geeigneten Rahmen, damit Sie sich auf Ihr Business konzentrieren können.
In bewegten Zeiten wie diesen, kann Ihr Unternehmen aufgrund externer Umstände auch einmal unverschuldet in eine Krise geraten. In einem solchen Fall planen wir mit Ihnen die effektive Restrukturierung und bereiten präventive Strategien für potentielle Haftungsrisiken vor. Sollte sogar eine Organhaftung der Geschäftsleitung drohen, übernehmen wir im Rahmen der Abwehr die (gerichtliche) Vertretung und Verhandlung mit den Beteiligten, z.B. auch – bei Vorliegen einer D&O-Versicherung – mit dem Versicherer.

Insolvenzrecht/ Sanierung

Auf dem Gebiet des Insolvenzrechts gilt unser Engagement sanierungsorientierten Unternehmen, Gläubigern mit Insolvenz- und Anfechtungsrisiken sowie Verwaltern und Insolvenzgerichten mit insolvenzspezifischen Fragestellungen. Wir bewerten die Chancen und Risiken einer Sanierung, prüfen die Insolvenzantragspflicht, erteilen klare Empfehlungen und begleiten ggfs. die Antragstellung sowie die Durchführung des Insolvenzverfahrens von Unternehmen, insbesondere bei Eigenverwaltung. Gläubiger beraten wir bei der Realisierung ihrer Forderungen, Vermeidung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsrisiken und übernehmen die Vertretung in Gläubigerausschüssen und Rechtsstreiten. Zu unserem Leistungsangebot für Insolvenzverwalter gehört neben der Aufdeckung und Durchsetzung von insolvenzspezifischen Ansprüchen insbesondere die Erstellung von unabhängigen Rechtsgutachten, Insolvenzplänen und die (außer-)gerichtliche Vertretung in Streitfällen, z.B. bei der Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche.

Insolvenzgerichten stellen wir unsere Expertise für die Prüfung von Rechtsfragen zur Verfügung und erstellen, z.B. im Rahmen von Sonderverwaltungsverfahren, unabhängige Rechtsgutachten.

Bau- und Architektenrecht/ Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandantschaft in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten, inklusive Mietrecht.

Im Bau- und Architektenrecht umfasst unsere Tätigkeit die rechtliche Begleitung der gesamten Baumaßnahme. Im Vordergrund stehen hierbei die Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und Kommunikation mit den Baubeteiligten, um Konfliktsituationen zu vermeiden. Wir beraten im Blick auf die Behandlung von Nachträgen, Geltendmachung von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen, Durchsetzung von Werklohn-und Honoraransprüchen und des Bürgschaftsmanagements. Im besonderen Focus steht hierbei die Entwicklung wirtschaftlicher Lösungsansätze und die Vermeidung weiterer Auseinandersetzungen.

Wir unterstützen Insolvenzverwalter im Rahmen von Betriebsfortführungen, beispielsweise bei der Prüfung rechtlicher Aspekte der Weiterführung und Fertigstellung unvollendeter Bauvorhaben und beraten diese in sämtlichen baurechtlichen Angelegenheiten.

Insolvenzspezifische Ansprüche

Als insolvenzspezifische Ansprüche verstehen wir Rechte, die mit einem Insolvenzantrag entstehen, insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht und die Organhaftung (z.B. als Geschäftsführer einer GmbH). In Fällen der Inanspruchnahme vertreten wir gleichermaßen Insolvenzverwalter bei der Durchsetzung sowie Anfechtungsgegner und Organe bei der Abwehr von erhobenen Ansprüchen. Bei der Inanspruchnahme von Organen stehen wir nicht zuletzt mit unserer Kompetenz im D&O-Versicherungsrecht beratend zur Seite. Insolvenzverwalter können zudem von unserer Spezialisierung und Effizienz profitieren, wenn wir – ggfs. bereits in der Antragsphase – insolvenzspezifische Ansprüche aufdecken und das Volumen für die Feststellung der Gläubigerbefriedigungsmöglichkeiten würdigen.

Wir werten die Geschäftsunterlagen des Insolvenzschuldners und sonstigen Informationen zu belastbaren Rechtshandlungen aus, ermitteln den Zeitpunkt des Kriseneintritts und erstellen Liquiditäts- bzw. Überschuldungsstatus, verfassen Textbausteine für Insolvenzgutachten und Berichte, entwerfen Aufforderungsschreiben und vertreten Insolvenzverwalter schließlich in den daraus resultierenden Streitigkeiten.

Prozessführung

Auch im Konfliktfall bieten wir unseren Mandanten bedarfsgerechte Lösungsmöglichkeiten an. Im Vorfeld eines Rechtsstreites beraten wir mit einer detaillierten Einschätzung der rechtlichen Chancen und Risiken und erteilen klare Empfehlungen. Auf dieser Basis entwickeln wir mit unseren Mandanten Strategien zur außergerichtlichen Streitbelegung und übernehmen die außergerichtlichen Verhandlungen entweder als begleitender Berater oder als Verhandlungsführer.

Im Rechtsstreit übernehmen wir die Prozessvertretung einschließlich des gesamten Prozessmanagements. Wir stehen unseren Mandanten sowohl bei der forensischen Aufarbeitung der erheblichen Sachverhalte als auch bei der Beweissicherung in gerichtlich verwertbarer Weise zur Seite und entwickeln zielgerichtete Prozessstrategien.

Pferderecht

Im Pferderecht bieten wir unsere Beratungsleistung insbesondere Betreibern von Reitanlagen und Pensionsbetrieben, Pferdehaltern und (Berufs-)reitern sowie Versicherungsunternehmen an. Ein Tätigkeitsbereich ist die umfassende vertragliche und schadensrechtliche Betreuung im Zusammenhang mit Stall- und Anlagenbauten unter Einbeziehung von Pferdepensionsverträgen und der Betriebshaftpflichtversicherung. Wir begleiten Vertragsverhandlungen und übernehmen die Ausgestaltung von Pferdekaufverträgen, beraten bei Problemen in der Vertragsabwicklung bzw. Rückabwicklung sowie in Gewährleistungsfällen und vertreten unsere Mandanten in Streitigkeiten über eine Tierhalterhaftung inklusive der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Darüber hinaus beraten wir in allen Fragestellungen in Bezug auf Reitbeteiligungsverträge.